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Behandlungsvertrag

"Alle Dinge brauchen ihren Platz"


§ 1 Vertragsgegenstand
Der Behandlungsvertrag regelt die Geschäftsbeziehung zwischen dem Heilpraktiker und dem Klienten im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Die Tätigkeit der Heilpraktiker beruht auf einem zum bürgerlichen Recht gehörenden Dienstvertrag mit dem Patienten. Der Vertrag ist laut § 145 BGB nicht an eine Form gebunden und kann auch ohne ausdrückliche Vereinbarung durch schlüssige Handlungen zustande kommen. Heilpraktiker üben ihren Beruf eigenverantwortlich aus und zählen zu den freien Berufen. Der Klient nimmt in dieser Praxis eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch, weil er in seinem Leben etwas verändern möchte – in Form einer Einzel- oder Gruppentherapie – einschließlich der dazugehörigen Diagnostik- und Testverfahren. Der Klient ist darüber aufgeklärt, dass die Psychotherapie keine körperliche Untersuchung und Behandlung durch einen Arzt ersetzt und dass er bei Beschwerden mit Krankheitswert aufgefordert ist, sich in die Behandlung eines Arztes zu begeben.

§2 Honorar, Behandlungsdauer, Kostenerstattung durch Leistungsträger
Der Klient bezahlt an die Praxis die anfallende Honorarrechnung von € (nach Vereinbarung) pro Stunde a`50 Minuten. Als Privatpatient/in ist der Klient darüber informiert, dass in dieser Praxis für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz grundsätzlich keine Zulassung zu gesetzlichen Krankenkassen oder sonstigen Beihilfestellen besteht. Der Klient leitet eigenverantwortlich das Kostenerstattungsverfahren mit einem möglichen Kostenträger ein und informiert sich über Genehmigungsverfahren. Die Praxis wirkt dahingehend daran mit, dass bei Bedarf Gutachten und Abrechnungen gebührenpflichtig (GOÄ) erstellt werden.
Eine Nichterstattung oder nur Teilerstattung von einem Kostenträger (Privatkrankenkassen) hat keinen Einfluss auf die vereinbarte Kostenforderung der Praxis.

§3 Terminabsprachen
Der Klient ist aufgefordert pünktlich zu den vereinbarten Stunden zu erscheinen, da es notwendig ist die Stunden jeweils 10 Minuten vor der vollen Stunde zu beenden. Bei zu spät Kommen des Klienten verkürzt sich die Stunde um die jeweilige Zeit zu Lasten des Klienten.
Der Klient ist verpflichtet, einen vereinbarten Termin einzuhalten, oder diesen spätestens 24 Stunden vorher telefonisch (Anrufbeantworter) abzusagen, ausgenommen akute Ereignisse wie Krankheit oder Unfall.
Erfolgt die Terminabsage nicht innerhalb der genannten Frist, wird ihm die ausgefallene Stunde mit € (nach Vereinbarung) in Form eines Ausfallshonorars in Rechnung gestellt.

§4 Kündigung
Der abgeschlossene Behandlungsvertrag kann jederzeit, ohne dass es einer Angabe von Gründen bedarf vom Klienten, sowie von der Praxis gekündigt werden.

§ 5 Schweigepflicht
Die Praxis unterliegt der Schweigepflicht und muss für den Fall der Auskunftserteilung an Kostenträger oder engere Familienangehörige sowie gegenüber behandelnden Ärzten schriftlich durch den Klienten entbunden werden.

§ 6 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird das zuständige Gericht an dem sich die Praxis befindet gewählt. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, am Sitz des Vertragspartners zu klagen.

§ 7 Sondervereinbarung
Sondervereinbarungen wurden zur Zeit nicht getroffen. Im Falle eines Falles wird der Behandlungsvertrag angepasst.

§ 8 Nebengebühren für Hausbesuche, Reisekostenerstattung
Wenn der Heilpraktiker außerhalb seiner Praxis tätig werden muss, dann hat er Anspruch auf Entschädigung für den Zeitaufwand während seiner Abwesenheit von dieser und der entstandenen Reisekosten. Die Abwesenheit wird mit €25,00 pro angefangene halbe Stunde in Rechnung gestellt. Das Wegegeld ergibt sich entweder durch die Erstattung der Auslagen für öffentliche Verkehrsmittel oder bei Benutzung des eigenen PKW für den zurückgelegten Kilometer. Hierfür werden derzeit €0,60 pro zurückgelegten KM bei Tag und €1,20 pro zurückgelegten KM in der Nachtzeit von 20.00 – 06.00 Uhr berechnet.

KriTheCo - Krisenintervention-Therapie-Coaching

Alexander Weindl

Praxis für Psychotherapie
Traumatherapie & Traumapädagogik
Kinder- und Jugendlichen-Coaching
Elternberatung
Auf der Grundlage des Heilpraktikergesetz
In Altötting seit 2011

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